Versicherungsvermittlergesetz
Aufgrund der neuen Versicherungsvermittlerverordnung ist jedes Unternehmen der GBH-Gruppe dazu verpflichtet, die so genannten statusbezogenen Angaben noch vor dem Erstgespräch auszuhändigen.
Um dieser Informationspflicht nachzukommen, stellen wir Ihnen die gesetzlich geforderten - für Sie wichtigen - Statusinformationen an dieser Stelle für die Firmen der GBH-Gruppe zur Verfügung und bitten Sie, diese in Ihrem eigenen Interesse zur Kenntnis zu nehmen.